AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand Januar 2020)

  1. Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Dienstleistungen (z.B. Trainings, Teamevents, Teambuildings) von PROVENTURE training & events, Stefan Hieronimus (nachfolgend PROVENTURE genannt) Anwendung.

Diese AGB sind Bestandteil jeder getroffenen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass darauf ausdrücklich hingewiesen werden muss.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von PROVENTURE schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen worden ist.

  1. Vertragsgrundlagen

Die Auftragserteilung durch den Kunden kann schriftlich, per E-Mail oder durch gesonderten Vertrag auf Grundlage der Veranstaltungsausschreibung auf der Webseite www.proventure-team.de oder des erhaltenen Angebots mit Hinweis auf die Gültigkeit dieser AGB erfolgen.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch PROVENTURE zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung.

  1. Leistungsgegenstand

Die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Veranstaltungsinhalte bestimmen sich ausschließlich durch den Inhalt der Auftragsbestätigung und den darin enthaltenen Erläuterungen und Hinweise. Davon abweichende Vereinbarungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Texte auf unsere Webseite oder in sonstigen Werbematerialien haben keine vertragsbindende Wirkung.

PROVENTURE kann sich zur Erfüllung seiner Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.

  1. Konzeptionen und Programme

Sämtliche von PROVENTURE angefertigte Konzepte, Programme, Übungen, Bild- und Videomaterialien, Ideen, Werke und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Leistungen von PROVENTURE dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung über den Vertragszweck hinaus genutzt, bearbeitet oder an Dritte weitergegeben werden.

  1. Vergütung und Änderungen der Teilnehmerzahl

Für die Vergütung sind die von den Vertragspartnern vereinbarten Entgelte gültig. Diese werden entweder als Vergütung pro Person (Teilnehmerpreis) oder als Vergütung für die gesamte Veranstaltung (Pauschalpreis) ausgewiesen.

Bei Veranstaltungen mit Teilnehmerpreis gilt:
Eine Verringerung der Teilnehmerzahl von bis zu 10 Prozent bezogen auf die angemeldete Gesamtteilnehmerzahl ist jederzeit möglich. Der Auftraggeber hat uns darüber zeitnah zu informieren. Es werden dann nur die Teilnehmer berechnet, die an der Veranstaltung tatsächlich teilgenommenen haben.

Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl über 10 Prozent, berechnen wir für jeden stornierten Teilnehmer 50 % des vereinbarten Teilnehmerpreises.

Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wir für jeden Teilnehmer, der an der Veranstaltung teilgenommen hat, der vereinbarte Teilnehmerpreis berechnet. Auch eine Erhöhung der Teilnehmerzahl hat uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

Bei Veranstaltungen mit Pauschalpreis gilt:
Bei einer nachträglichen Verringerung der Teilnehmerzahl wird der vereinbarte Pauschalpreis berechnet. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Teilnehmerzahl wird jede weitere Person mit dem Teilnehmerpreis pro Person berechnet.

Mindestpreis für Gruppen bis zu 12 Teilnehmern:
kleine Gruppen mit einer Teilnehmerzahl bis zu 12 Personen wird immer der Mindestgruppenpreis für 12 Personen berechnet.

Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart oder ausgewiesen ist, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  1. Zahlungsweise

Ab einer Auftragssumme von 3.000 Euro ist PROVENTURE berechtigt, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent zu verlangen.

Der vereinbarte Gesamtpreis ist spätestens 14 Tage nach Leistungserbringung fällig. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Fremdkosten

Fremd- und Nebenkosten von durch uns beauftragte Subunternehmer sind PROVENTURE gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. PROVENTURE ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

  1. Rücktritt vom Vertrag – Stornoregelung

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch PROVENTURE wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von PROVENTURE nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist PROVENTURE unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter zu erbringen.

Bei Rücktritt durch den Auftraggeber stehen PROVENTURE unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

  • Ein Rücktritt bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei möglich.
  • Bei Rücktritt vom 89. – 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
  • Bei Rücktritt vom 14. – 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Gesamtpreises.

Grundlage für die Berechnung der Stornierung ist die Anzahl der angemeldeten und durch Auftragsbestätigung bestätigten Teilnehmer.

Sind PROVENTURE im Rahmen der Veranstaltungen bereits Aufwendungen gegenüber Dritten (Fremdkosten) entstanden, so hat der Kunde diese unter Berücksichtigung der Stornoregelung Dritter zu ersetzen.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so ist der gesamte Leistungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen vom Kunden zu zahlten.

Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach gewissenhafter Einschätzung von PROVENTURE eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist. Die Abrechnung abgesagter Events erfolgt gemäß § 10.

  1. Rücktritt aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, z.B. höhere Gewalt oder Epidemien erheblich erschwert oder unmöglich, so können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen.  Unbeschadet der Gültigkeit der Rücktrittsbedingungen unter Punkt 8 räumt PROVENTURE dem Kunden die Möglichkeit ein, die Veranstaltung innerhalb von 6 Monaten nachzuholen. Die Stornokosten werden in dem Fall abzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Prozent auf den Gesamtpreis angerechnet.

  1. Gewährleistung

Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. PROVENTURE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

PROVENTURE kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber PROVENTURE geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

  1. Haftung

Für einen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhenden Schadensfall haftet PROVENTURE bis in Höhe von 3.000.000,00 Euro (für die einzelne Person nicht mehr als 2.000.000,00 Euro. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben.

Für unvorhergesehene, auf leichter Fahrlässigkeit beruhende, vertragsuntypische und auf höhere Gewalt zurückzuführende Schäden haftet PROVENTURE nicht. Sofern der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.

  1. Schlechtwetteralternativen

Für Outdoor-Events kann der Kunden mit PROVENTURE rechtzeitig im Vorfeld eine Schlechtwetteralternative vereinbaren. Für diese Schlechtwetteralternativen besteht kein Anspruch des Kunden gegenüber PROVENTURE. Der Kunde muss – sofern die Schlechtwetteralternative ein Indoor-Event ist – entsprechende Räumlichkeiten auf eigene Kosten bereithalten. Sofern gemeinsam abgestimmt, hält PROVENTURE das Material und geschultes Personal für die Alternativevent bereit. PROVENTURE stimmt gemeinsam mit dem Kunden den Zeitpunkt ab, bis wann über die Durchführung der Schlechtwetteralternative zu entscheiden ist.

Ein genereller Anspruch des Kunden auf Durchführung einer Schlechtwetteralternative besteht nicht.

  1. Bilder und Videos

Wenn PROVENTURE auf Wunsch und im Auftrag des Kunden Fotos und Videos während der Veranstaltung erstellt, werden dabei auch Teilnehmer abgebildet. Die Fotos und Videos werden dem Kunden im Anschluss an die Veranstaltung für 10 Tage per Downloadlink in einem geschützten Bereich zur Verfügung gestellt. Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass PROVENTURE das Foto- und Bildmaterial zu Werbe- und Dokumentationszwecken auf seiner Webseite verwenden darf.

Der Kunden trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass alle Teilnehmer der Veranstaltung gemäß den Vorgaben der DSGVO mit der Anfertigung der Fotos und Videos einverstanden ist bzw. jeder Teilnehmer seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung des Materials durch PROVENTURE erklärt hat. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die weitere Verwendung und Nutzung der Fotos gemäß diesen Einwilligungen erfolgt.

Sollte ein Teilnehmer der Anfertigung und Verwendung der Fotos und Videos widersprechen, wird PROVENTURE die Anfertigung unverzüglich einstellen bzw. die Zurverfügungstellung löschen und das Material nicht in oben beschriebener Weise verwenden. Von etwaigen Nachteilen hat der Kunde PROVENTURE freizustellen.  Das Urheberrecht der von PROVENTURE angefertigten Fotos und Videos verbleibt bei PROVENTURE.

  1. Konkurrenzausschluss, Geheimhaltung

PROVENTURE verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren, und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten von PROVENTURE.

PROVENTURE verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.

  1. Schlussbestimmungen

Der Kunde kann PROVENTURE nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von PROVENTURE gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von PROVENTURE maßgebend.

Gerichtsstand ist Cochem.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen PROVENTURE und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.

Leienkaul, 01. März 2020

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